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   VGH Hessen, 26.06.1990 - 2 UE 246/87   

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https://dejure.org/1990,2503
VGH Hessen, 26.06.1990 - 2 UE 246/87 (https://dejure.org/1990,2503)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.06.1990 - 2 UE 246/87 (https://dejure.org/1990,2503)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Juni 1990 - 2 UE 246/87 (https://dejure.org/1990,2503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 45 Abs 1 S 1 StVO
    Anspruch eines Anliegers auf Nutzung von öffentlichen Parkplätzen für seine Geschäftsfahrzeuge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 45 Abs. 1 S. 1
    Straßenverkehrsrecht: Regelungsgehalt des § 45 StVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 216 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.1990 - 2 UE 246/87
    Diese Vorschrift dient aber nicht den Interessen einzelner Verkehrsteilnehmer an der Durchsetzung bestimmter, für sie günstigerer Verkehrsregelungen, sondern grundsätzlich nur dem Allgemeininteresse an der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1980, Buchholz 442.151, Nr. 10 zu § 45 StVO; Urteil vom 4. Juni 1986, NJW 86, 2655 ; Beschlüsse vom 3. Juli 1986, NJW 87, 1096, und vom 2. August 1989, DÖV 89, 1040).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus VGH Hessen, 26.06.1990 - 2 UE 246/87
    Denn das Anliegerrecht verleiht, wie das Verwaltungsgericht zutreffend dargelegt hat, dem Inhaber eines Gewerbebetriebes keine Rechtsposition, aufgrund deren er von der Verkehrsbehörde verlangen könnte, daß in der Nähe seines Grundstücks oder Gewerbebetriebes öffentlicher Parkraum geschaffen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. August 1982, NJW 83, 770).
  • VGH Hessen, 06.11.1990 - 2 UE 212/88

    Zur Klagebefugnis eines Anwohners bei einer Anfechtungsklage gegen die

    Diese Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat seit jeher angeschlossen hat (vgl. zuletzt Urteile vom 10. Mai 1988 - 2 UE 2695/84 -, VRS 76, 51 ff., sowie vom 26. Juni 1990 - 2 UE 246/87 - verschafft der "Schutznormtheorie" Geltung für den in Rede stehenden Regelungsbereich des § 45 Abs. 1 StVO.

    Zu den hinzunehmenden Erschwernissen gehören sowohl Beeinträchtigungen der Möglichkeit, vor oder in der Nähe des Anliegergrundstücks mit Kraftfahrzeugen zu parken oder zu halten (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. August 1982, a.a.O.; Senatsurteil vom 26. Juni 1990, a.a.O.), als auch verkehrsbedingte Behinderungen der Flüssigkeit des Fahrzeugverkehrs und dadurch vor dem Anliegergrundstück bewirkte Fahrzeugstaus (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1985, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 16.04.1991 - 2 UE 2858/88

    Rechtswidrigkeit einer die straßenrechtliche Widmung beschränkende

    Eine Ausnahme gilt jedoch, soweit der Verkehrsteilnehmer eine Verletzung seiner geschützten Individualinteressen geltend machen kann (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Beschluß vom 23. Dezember 1980, Buchholz 442.151, Nr. 10 zu § 45 StVO, Beschluß vom 2. August 1989, DÖV 89, 1040, ferner Senatsurteil vom 26. Juni 1990 -- 2 UE 246/87 -- m.w.N.).
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